Details zu nahtlosen Stahlrohren für das Erdölcracken, die üblicherweise in Energieprojekten verwendet werden.

Nahtlose Stahlrohre für die Erdölspaltung: Nahtlose Stahlrohre für Druckleitungen wie Ofenrohre in der Erdöl- und Chemieindustrie, Raffinerien, Spaltanlagen, Wasserstoffanlagen, Wärmetauscher usw. (Betriebsdruck in der Regel maximal 5,88 MPa, Betriebstemperatur unter 450 °C). Es handelt sich um Stahlrohre mit Heizfläche. Das Herstellungsverfahren entspricht dem von nahtlosen Rohren, jedoch gelten strenge Anforderungen an die verwendeten Stahlsorten. Nahtlose Stahlrohre für die Erdölspaltung werden häufig unter hohen Temperaturen und hohem Druck eingesetzt. Durch die Einwirkung von heißem Rauchgas und Wasserdampf oxidieren und korrodieren die Stahlrohre. Sie müssen daher eine hohe Dauerfestigkeit, hohe Oxidations- und Korrosionsbeständigkeit sowie eine gute Formstabilität aufweisen.

Die allgemeinen Produktionsstandards für nahtlose Stahlrohre für das Erdölcracken sind der nationale Standard GB/9948, der amerikanische Standard ASTM A335, ASTM A213 usw.
Die üblicherweise verwendeten nationalen Standardwerkstoffe für nahtlose Stahlrohre zur Erdölspaltung sind Nr. 10, Nr. 20, 12Cr5MoI, 12Cr5MoNT, 12Cr9MoI, 12Cr9MoNT,
Amerikanische Standardwerkstoffe für nahtlose Stahlrohre zur Erdölspaltung sind P11, P22, P5, P9, T11, T22, T5, T9 usw.

Durch den Langzeitbetrieb unter hohen Temperaturen und hohem Druck kommt es bei nahtlosen Stahlrohren für die Erdölverarbeitung zu Kriechen, Plastizität und Zähigkeit nehmen ab, die ursprüngliche Struktur verändert sich und es tritt Korrosion auf. Stahlrohre für Kessel sollten folgende Eigenschaften aufweisen:
(1) Ausreichende Ausdauerkraft;
(2) Ausreichende plastische Verformbarkeit;
(3) Minimale Alterungsneigung und geringe Heißversprödung;
(4) Hohe Beständigkeit gegen Oxidation, Kohlenasche, Erdgaskorrosion bei hohen Temperaturen, Dampf und Spannungsrisskorrosion;
(5) Gute strukturelle Stabilität und gute Verarbeitungseigenschaften. Optische Qualität: Nahtlose Stahlrohre dürfen weder an der Innen- noch an der Außenfläche Risse, Falten, Walzfalten, Narben, Delaminationen oder Haarrisse aufweisen. Diese Mängel müssen vollständig entfernt sein. Die Entfernungstiefe darf die negative Abweichung der Nennwandstärke nicht überschreiten, und die tatsächliche Wandstärke im gereinigten Bereich darf nicht unter dem zulässigen Mindestwert liegen.


Veröffentlichungsdatum: 21. Oktober 2024

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