Brandschutzrohre und Verbindungsstücke

Feuerlöschleitungen und zugehörige Formstücke bestehen in der Regel aus Kohlenstoffstahl oder duktilem Gusseisen und dienen dem Transport von Wasser oder anderen Flüssigkeiten zur Verbindung von Feuerlöschanlagen. Sie werden auch als Brandschutzleitungen und -formstücke bezeichnet. Gemäß den geltenden Vorschriften und Normen müssen die Feuerlöschleitungen rot lackiert (oder mit einer roten Korrosionsschutz-Epoxidbeschichtung versehen) sein, um eine Trennung von anderen Rohrleitungssystemen zu gewährleisten. Da Feuerlöschleitungen üblicherweise statisch installiert sind, unterliegen sie strengen Qualitätskontrollen. Die feuerfesten Rohre und Verbindungsstücke müssen druck-, korrosions- und hochtemperaturbeständig sein.

Nach Materialart lassen sich Brandschutzrohre in duktile Gusseisenrohre, Kupferrohre, Edelstahlrohre, Legierungsrohre, Verbundrohre und Kunststoffrohre unterteilen.

1. Installationsprozessablauf für das Feuerlöschleitungssystem

Installationsvorbereitung → Trockenrohrverlegung → Alarmventilinstallation → Vertikalrohrverlegung → Sprührohr-, Hydranten- und Abzweigrohrinstallation → Installation von Wasserdurchflussanzeiger, Feuerlöschpumpe, Hochbehälter und Wasserpumpenkupplung → Rohrleitungsdruckprüfung → Rohrleitungsspülung → Installation des Sprühkopf-Abzweigrohrs (umfassende Systemdruckprüfung und Spülung) → Drosselvorrichtungsinstallation → Installation von Alarmventilzubehör, Hydrantenzubehör und Sprühkopf → Systemwasserprüfung

2. Die Verbindungstechnik von Brandschutzrohren und -formstücken

1) Allgemeine Verbindungsstücke für Feuerlöschleitungen

Bei der Verwendung von feuerverzinkten Stahlrohren für die Wasserversorgung von Hydranten darf nicht geschweißt werden. Besteht das Brandschutzrohr aus Material, dessen Innenwand nicht korrosionsgeschützt ist, kann es verschweißt werden. Die Schweißung muss jedoch den entsprechenden Anforderungen entsprechen. Automatische Sprinkleranlagen dürfen nicht geschweißt werden; hier sind Gewinde-, Flansch- oder andere Verbindungen erforderlich.

In Hydranten-Wasserversorgungssystemen müssen feuerverzinkte Stahlrohre mit einem Rohrdurchmesser von mehr als 100 mm mittels Flansch- oder Nutverbindung verbunden werden.

Bei Rohren mit einem Durchmesser von mehr als 100 mm ist dies in automatischen Sprinkleranlagen nicht eindeutig geregelt; Gewindeverbindungen sind nicht zulässig. Stattdessen müssen Flansch- oder Nutverbindungen in einem bestimmten Abstand an Rohren mit einem Durchmesser von mehr als 100 mm angebracht werden.

Bei Flanschverbindungen zwischen den Rohrleitungen der Hydranten-Wasserversorgungsanlage und der automatischen Sprinkleranlage wird die Verwendung von Gewindeflanschen empfohlen. Bei Verwendung von Schweißflanschen ist eine zweite Verzinkung erforderlich.

Wenn bei einem Abschnitt einer feuerfesten Rohrleitung der Rohrdurchmesser geändert werden muss, sind die der Norm entsprechenden Verbindungsrohrformstücke zu verwenden.

2) Nut- (Klemm-)Verbindung für Brandschutzrohre und -formstücke

Die Nutverbindung (Rohrmuffe) und die Nuttiefe des feuerfesten Stahlrohrs müssen den Anforderungen an Nutverbindungen entsprechen. Der maximale Betriebsdruck einer Nutverbindung mit einem Nenndurchmesser von DN250 oder weniger beträgt 2,5 MPa. Der maximale Betriebsdruck einer Nutverbindung mit einem Nenndurchmesser von DN300 oder mehr beträgt 1,6 MPa.

Flexible Verbindungsstücke eignen sich für Bereiche mit Vibrationen und erdverlegte Brandschutzrohre; in allen anderen Bereichen sind starre Verbindungsstücke zu verwenden. Bei Verwendung starrer Verbindungsstücke ist für jeweils vier bis fünf starre Verbindungsstücke ein flexibles Verbindungsstück vorzusehen.

3) Gewindeverbindungen in Feuerlöschleitungssystemen

Für feuerfeste Rohre können feuerverzinkte, geschweißte oder nahtlose Stahlrohre mit einem Innen- und Außendurchmesser von weniger als 100 mm mit Gewindeverbindungen versehen werden. Bei Verwendung von feuerverzinkten ERW-Stahlrohren können Gewindefittings aus Temperguss eingesetzt werden. Bei Verwendung von feuerverzinkten, nahtlosen Stahlrohren eignen sich Gewindefittings aus Schmiedestahl.

Ist die Wandstärke des Stahlrohrs kleiner als delta < Sch30 (DN≥200mm r) oder kleiner als delta < Sch40 (DN < 200 mm), darf keine Gewindeverbindung verwendet werden.

Bei Brandschutzrohren mit 55°-Kegelgewinde (Rc oder R) kann die Gewindeverbindung mit PTFE abgedichtet werden. Bei Rohrleitungen mit 60°-Kegelgewinde (NPT) ist die Verwendung eines Dichtmittels zur Abdichtung der Gewindeverbindung ratsam. Die Dichtungsschelle wird auf das Außengewinde aufgesetzt.

Bei Feuerlöschleitungen mit einem Durchmesser kleiner als DN50 darf keine Gewindeverbindung verwendet werden; stattdessen ist bei Rohren mit variablem Durchmesser ein Reduzierstück einzusetzen.

4) Geschweißte oder Flanschverbindungsstücke

Je nach Anschlussart lassen sich Flansche in Flachschweißflansche, Schweißflansche und Gewindeflansche usw. unterteilen. Die Auswahl der Flansche erfolgt gemäß den Normen für Stahlrohrflansche, Stahlrohr-Stumpfschweißfittings und Teflon-beschichtete Dichtungen für Rohrflansche.

Bei feuerverzinkten Stahlrohren mit Flanschverbindung ist ein Gewindeflansch zu verwenden. Bei feuerfesten Rohrleitungssystemen mit unbehandelten Innenwänden kann eine Schweißverbindung eingesetzt werden.


Veröffentlichungsdatum: 18. Februar 2022

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