1. Vor der Weiterverarbeitung aller Stahlrohre muss die Stahlblechbeschichtung an der Innenwand der Stahlrohre mit großem Durchmesser geprüft werden und einen metallischen Glanz (Weißung) aufweisen. Sie muss dem Standard SA2.5 gemäß GB8923-88 „Oberflächenrostgrad und Entrostungsgrad von Stahl vor dem Lackieren“ entsprechen.
2. Der Stahl muss nach der Entrostung umgehend weiterverarbeitet werden (um Nachrost zu vermeiden). Wischen Sie nach der Bearbeitung den restlichen Roststaub an der Innenwand des Rohrs mit einem sauberen Lappen ab (falls Nachrost vorhanden ist, entfernen Sie diesen erneut, um die Lackierung zu gewährleisten). Tragen Sie anschließend zwei Schichten des neuen grauen Polymers GZ-2 als Grundierung und zwei Schichten korrosionsbeständigen Lacks (dickschichtig) als Decklack auf. Die Gesamtdicke des Lackfilms beträgt beidseitig 250–300 µm.
3. Die Grundierung muss vor Verlassen des Werks durch die Rohrverbindungsstücke erfolgen, der Decklack vor der Rohrmontage. Die Rohrenden (Montageschweißnähte) dürfen im Bereich von 200 mm nicht lackiert werden. Der Lack wird erst nach der Montage der Rohrverbindungsstücke aufgetragen.
4. Zum Auftragen der Grundierung ist nur ein Pinsel erforderlich. Sprühen ist nicht zulässig, der Decklack kann gesprüht werden.
5. Für die zu lackierende Fläche sind ausreichende Belüftungsbedingungen zu gewährleisten, um zu verhindern, dass nasse Metalloberflächen, starker Wind, Staub, intensive Sonneneinstrahlung und andere widrige Wetterbedingungen (wie z. B. hohe Temperaturen > 70 °C oder niedrige Temperaturen < +5 °C an Regentagen usw.) die Lackierarbeiten unterbrechen. Die Lackierarbeiten müssen bei 10 °C–25 °C und einer relativen Luftfeuchtigkeit unter 70 % durchgeführt werden.
Veröffentlichungsdatum: 30. November 2023
