Reinigung:
1. Die Werkstücke und Vorrichtungen müssen vor der Wärmebehandlung von Öl, Salzresten, Farbe und anderen Fremdkörpern gereinigt werden.
2. Die Vorrichtung, die zum ersten Mal im Vakuumofen verwendet wird, sollte vorher bei einem Vakuumniveau, das nicht niedriger ist als das für das Werkstück erforderliche, entgast und gereinigt werden.
Ofenbeladung:
1. Werkstücke, die sich bei der Wärmebehandlung leicht verformen, sollten auf einer speziellen Vorrichtung erhitzt werden.
2. Das Werkstück sollte in die effektive Heizzone platziert werden.
Sich warm laufen:
1. Bei Werkstücken mit komplexen Formen, abrupten Querschnittsänderungen und großer effektiver Dicke sollte eine Vorwärmung durchgeführt werden.
2. Die Vorheizmethoden sind: Primärvorheizung bei 800 °C, Sekundärvorheizung bei 500–5500 °C und 8500 °C. Die Temperaturanstiegsgeschwindigkeit der Primärvorheizung sollte begrenzt werden.
Heizung:
1. Werkstücke mit Nuten und Sacklöchern, Gussteile und Schweißkonstruktionen sowie bearbeitete Edelstahlwerkstücke sind im Allgemeinen nicht für die Erwärmung in einem Salzbadofen geeignet.
2. Es sollte eine ausreichende Haltezeit zum Erwärmen des Werkstücks vorhanden sein, die auf der Grundlage der effektiven Dicke des Werkstücks und der bedingten Dicke berechnet werden kann (die tatsächliche Dicke wird durch den Formkoeffizienten des Werkstücks geteilt).
abkühlen:
1. Wenn martensitischer Edelstahl hitzebeständig ist, sollte er an einem trockenen Ort verstreut werden.
2. Martensitischer Edelstahl und hitzebeständiger Stahl müssen vor der Reinigung, der Tieftemperaturbehandlung oder dem Anlassen abgeschreckt und auf Raumtemperatur abgekühlt werden.
3. Das Werkstück sollte nach dem Abschrecken zeitnah angelassen werden. Die Anlasszeit sollte im Allgemeinen 4 Stunden nicht überschreiten. Bei Stahl mit niedrigem Kohlenstoffgehalt (Massenanteil Kohlenstoff) und einfacher Werkstückform sollte die Anlasszeit 16 Stunden nicht überschreiten.
4. Bei geschweißten Baugruppen aus martensitischem Edelstahl und hitzebeständigem Stahl darf der Zeitraum zwischen Schweißen und anschließender Wärmebehandlung 4 Stunden nicht überschreiten.
Aufräumarbeiten:
1. Je nach Anforderungen und Oberflächenbeschaffenheit des Werkstücks werden alkalische Reinigungsmittel, wasserlösliche Reinigungsmittel, chlorlösliches Sandstrahlen, Kugelstrahlen und andere Reinigungsverfahren angewendet.
2. Im Allgemeinen wird Beizen nicht zum Reinigen verwendet.
Korrektur:
1. Das Werkstück wird mittels statischer Last korrigiert und ist im Allgemeinen nicht für lokales Klopfen geeignet.
2. Nach der Korrektur sollte eine Spannungsarmglühung bei einer Temperatur unterhalb der ursprünglichen Anlasstemperatur durchgeführt werden.
3. Bei Werkstücken mit komplexen Formen oder strengen Größenanforderungen sollte eine Formvorrichtung in Kombination mit einer Anlassvorrichtung verwendet werden, um nach der Korrektur nachzubearbeiten.
4. Werkstücke aus austenitischem Edelstahl sollten nach der Korrektur bei unter 300°C spannungsarmgeglüht werden.
Qualitätsprüfung:
1. Das Werkstück ist gemäß den in den entsprechenden technischen Dokumenten festgelegten Punkten und Anforderungen zu prüfen.
2. Sind die mechanischen Eigenschaften des Werkstücks nicht ausreichend, kann die Wärmebehandlung wiederholt werden, jedoch ist die Anzahl der Wiederholungen von Abschrecken oder Mischkristallglühen im Allgemeinen auf zwei begrenzt. Ein zusätzliches Anlassen des Werkstücks gilt nicht als wiederholte Bearbeitung.
3. Werkstücke aus martensitischem Edelstahl und hitzebeständigem Stahl im abgeschreckten Zustand oder nach dem Anlassen bei niedriger Temperatur sollten vor dem erneuten Abschrecken vorgewärmt, geglüht oder bei hoher Temperatur angelassen werden.
4. Die Originalaufzeichnungen der Wärmebehandlung sollten für spätere Zwecke ordnungsgemäß aufbewahrt werden.
Sicherheitstechnik:
Bei der Wärmebehandlung von Werkstücken sind die einschlägigen Bestimmungen der JB4406-87 „Sicherheitstechnik bei der Wärmebehandlung“ zu beachten.
Veröffentlichungsdatum: 18. Januar 2024
