Ursprüngliche Oberfläche: Oberfläche Nr. 1, die nach dem Warmwalzen einer Wärmebehandlung und einer Beizbehandlung unterzogen wurde.Im Allgemeinen für kaltgewalzte Materialien, Industrietanks, chemische Industrieanlagen usw. verwendet, ist die Dicke von 2,0 mm bis 8,0 mm dicker.Die Edelstahlrohrverarbeitungsfabrik hat auch eine matte Oberfläche.Nach NR.2B-Kaltwalzen, es wird wärmebehandelt, gebeizt und dann fertig gewalzt, um die Oberfläche mäßig hell zu machen.Aufgrund der glatten Oberfläche lässt es sich leicht nachschleifen, um die Oberfläche aufzuhellen und ist vielseitig einsetzbar, wie z. B. Geschirr, Baumaterialien etc. Mit einer Oberflächenbehandlung zur Verbesserung der mechanischen Eigenschaften ist es für nahezu alle Anwendungen geeignet.
Stumpfe Oberfläche: Nr. 2D nach Wärmebehandlung und Beizen nach dem Kaltwalzen, das Material ist weich und die Oberfläche ist silbrig weiß, verwendet für die Tiefziehverarbeitung, wie Autoteile, Wasserleitungen usw. Grober Sand Nr. 3 ist ein Produkt das mit einem Nr. 100-120 Schleifband geschliffen wird.Hat einen besseren Glanz, mit diskontinuierlicher grober Körnung.Wird für den Bau von Innen- und Außendekorationsmaterialien, Elektroprodukten und Küchengeräten usw. verwendet. Feiner Sand ist auch ein Oberflächenveredelungsprodukt, das häufig in Edelstahlrohrverarbeitungsanlagen hergestellt wird.
Zusätzlich zu den oben genannten Unterteilungen gibt es noch viele andere Oberflächenqualitätenrostfreies StahlrohrProdukte, die von Verarbeitungsbetrieben für Edelstahlrohre hergestellt werden.Die helle Oberfläche ist eine Art spezielle Oberflächenhelligkeit, die direkt zur Herstellung von Spiegeln, anderen Dekorationsprodukten usw. verwendet werden kann. Sie ist schön und großzügig und kann die Helligkeit lange aufrechterhalten, sodass Sie sich keine Sorgen über Korrosion machen müssen .Welche Art der Oberflächenbearbeitung gewählt werden sollte, hängt insbesondere von den Eigenschaften des Produkts ab, um so schön und praktisch wie möglich zu sein.
Postzeit: 28. Februar 2023